Seit 2008 ist in Deutschland die Erbringung von Beratungs- u. Verwaltungsleistungen durch einen Versicherungsmakler gegen Honorar gesetzlich geregelt. Der Makler verzichtet ganz oder teilweise auf die bisherige Courtagevergütung durch die Versicherer. Stattdessen wird zwischen Mandant und Makler ein aufwandsbezogenes Honorar vereinbart, welches in der Regel niedriger ist, als die in den Beitrag einkalkulierten Vertriebskosten. Der Mandant zahlt, solange der Vertrag über den Versicherungsmakler betreut wird, einen vergünstigten Beitrag ohne die sonst einkalkulierten Vertriebskosten.
Wir als MARTENS & PRAHL TRIASS bieten Ihnen diese Alternative zur herkömmlichen Vergütungsart an, weil sie transparenter, bedarfsgerechter und in den meisten Fällen günstiger als das Provisionssystem ist. Sie können zwischen beiden Varianten wählen. Die Honorarvariante hat im Wesentlichen folgende Vorteile:
Ihre Versicherungsbeiträge werden preiswerter, weil sie keine Vertriebskosten beinhalten. Das spart ca. 20% bis 25% Beitrag pro Jahr und ist auch bei bestehenden Versicherungsverträgen i.d.R. jederzeit möglich.
Unsere Dienstleistung ist bedarfsgerechter. Manche Mandanten legen Wert auf Risikobewertung und Beratung, manche wollen nur einen Preisvergleich oder nur die Vertragsverwaltung, somit ist auch der für uns entstehende Aufwand sehr unterschiedlich. Als Mandant bezahlen Sie nur die Dienstleistungen, die Sie wirklich brauchen. Im Courtage/Provisionsmodell ist diese Differenzierung nicht möglich, hier erhält der Makler für alle Situationen dieselbe Vergütung.
Wir werden nicht (wie bisher) nach der Höhe Ihres Beitrages vergütet. Beurteilen Sie selbst, wie viel Engagement ein Makler für Ihre Beitragsreduzierung aufwendet, wenn er weiß, dass er dadurch künftig weniger Geld verdient. Da wir ausschließlich von Ihnen honoriert werden, gibt es diesen Interessenskonflikt bei uns nicht.
Weil die Courtagen und Provisionen als Kosten in die Beiträge einkalkuliert sind, bezahlen Sie Kunde die Kosten mit, ohne zu wissen, wie viel es wirklich ist. Honorare dagegen sind transparent, sie wissen genau, wie viel Sie bezahlen und wofür.
Wir vergleichen, vermitteln und verwalten auch alle Produkte sämtlicher Direktanbieter. Diese blieben im bisherigen System i.d.R. unberücksichtigt, da sie an Makler i.d.R keine Vergütung zahlen.
| Kriterium | Honorarvergütung | Courtagevergütung |
|---|---|---|
| Makler erhält ... | Honorar von seinem Mandanten | Abschluss- oder Verwaltungscourtage vom Versicherer |
| Kunde zahlt ... | niedrige Beiträge ohne Vertriebskosten | höhere Beiträge inkl. Abschluss- und Vertriebskosten |
| Vergütung erfolgt ... | in festgelegter Höhe, beitragsunabhängig | als Prozentsatz vom Beitrag |
| Produkt- und Anbieterauswahl ist ... | unbegrenzt | eingeschränkt; ausgeschlossen sind Anbieter, die dem Makler keine Vergütung zahlen (z. B. HUK-Coburg, DEBEKA, Mecklenburgische, LVM sowie nahezu alle Direktversicherer) |
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